Beitritt der Techniker Krankenkasse zum IV Vertrag

Die MED Management hat gemeinsam mit der DAK Gesundheit eine weitere Krankenkasse zum IV Vertrag gewinnen können: Die Techniker Krankenkasse ist zum 01. Juni 2014 dem bestehenden DAK IV Vertrag beigetreten.

 

Das Leistungsspektrum für TK-Versicherte umfasst künftig die ambulante Implantation von Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie rechtsseitige Ablationen. Bisher besteht keine Einschlussmöglichkeit für Ereignisrekorder oder telemedizinsche Heimeinheiten, auch EPU bleiben vorerst ausgeschlossen.

Neu für bestehende Kunden der MED Managment wird der Einschluss von TK Versicherten in den IV Vertrag, statt bisher wie gewohnt in den DOQUVIDE Vertrag. Hier ist eine parallele Abrechnung - wie auch bei anderen Krankenkassen - nicht möglich.

Frühwarnsystem für Herzpatienten für Versicherte der DAK

Mit einem telemedizinisch basierten Überwachungssystem sinken das Risiko eines Krankenhausaufenthaltes und die Kosten für ambulante Folgebehandlungen.

 

Detailliertere Informationen dazu finden Sie im Auszug des Handelsblattes

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Behandlung von Patienten mit kryptogenem Schlaganfall/TIA mit Remote Monitoring im DAK IV Vertrag

Im Rahmen einer Vertragserweiterung können nun bei DAK-versicherten Patienten mit kürzlich durchlebter symptomatischer Episode einer kryptogenen transitorischen ischämischen Attacke (TIA) oder eines kryptogenen Schlaganfalls diagnostische Ereignisrekorder mit nachfolgendem Remote Monitoring im Rahmen des IV Vertrages abgerechnet werden.

 

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen des IV Vertrages, welcher bereits die Implantationen von diagnostischen Ereignisrekordern bei Patienten mit Synkopen (oder Verdacht auf Arrhythmien) umfasst.

Ein Interview mit Herrn Dieckmann von der DAK

In einem Interview mit Herrn Dieckmann von der DAK, erschienen in der Beilage zur Welt "Zukunft der Medizin", wird die Thematik des Remote Monitoring (Telemedizin) und dessen Auswirkungen behandelt.

 

Mit telemedizinisch gewonnenen Daten sind Ärzte und Praxen in der Lage eine Auswertung sowohl der Vitalwerte des Patienten als auch der Eigenschaften der Herzschrittmacher- und Defibrillator-Geräten vorzunehmen. Im Ergebnis führt ein solches kontinuierliches Remote Monitoring neben einer optimalen Laufzeitnutzung der Geräte auch zur Vermeidung bzw. Reduktion von Krankenhauskosten und zur Verringerung von Nachsorgeuntersuchungen. Dazu wurden verschiedene Studien veröffentlicht.

Die Auswertungen telemedizinisch gewonnenen Daten ermöglicht ein sofortiges Einschreiten z.B. auf Grund verschlechterter Vitalwerte oder eines mangelhaften Batteriezustandes des implantierten Aggregats bzw. eine zeitnahe Anpassung der Therapie. Vorteile liegen dabei insbesondere in einer individuellen und patientengerechten Nachsorge und einer wesentlichen Verlängerung der Nachsorgeintervalle. Dies führt gleichermaßen zu deutlich verringerte Transportkosten, gerade bei immobilen Patienten.

Anbei finden Sie das vollständige Interview auf Seite vier der Beilage "Zukunft der Medizin".

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Neue Studie zur Mortalitätsverbesserung durch Telemedizin

Auf dem ESC Kongress in Amsterdam im September wurden neben den ESC Guidelines auch erste Daten zur Mortalitätsverbesserung durch die Anwendung der Telemedizin vorgestellt. In der Ärztezeitung ist am 03.09.2013 folgender Artikel über die IN-TIME-Studie erschienen.

 

Defibrillatoren (ICD) oder Geräte zur kardialen Resynchronisation (CRT) können mittels des aktuellen Stands der Technik den Zustand von Herz und Gerät überwachen und die Informationen zeitnah an klinische Zentren weiterleiten (Telemonitoring oder Telemedizin). Den Nutzen eines solchen Gerätes zeigt nun auch die IN-TIME-Studie von Forschern um den Leipziger Kardiologen Professor Gerhard Hindricks. An der Studie nahmen 716 Patienten mit systolischer Herzinsuffizienz teil. 42% von ihnen erhielten einen ICD und 58% einen CRT, alles Geräte mit Telemonitoring-Funktion. Vorrangiges Ziel der Studie war, die Auswirkungen der implantatgestützten Fernüberwachung auf das Fortschreiten der Herzinsuffizienz zu untersuchen. Nach einem Jahr war der Anteil der Patienten, bei denen unter objektiven Betrachtungskriterien eine Verschlechterung der Herzinsuffizienz stattgefunden hat, in der Telemonitoring-Gruppe signifikant niedriger als in der Gruppe mit der Standardtherapie (18,9 versus 27,5 Prozent). Ebenfalls zeichnete sich ein deutlicher Vorteil in Bezug auf die Mortalität ab. Mit 3,4 versus 8,7 Prozent war die Rate der Todesfälle im Vergleich erheblich geringer.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in der Ärztezeitung vom 03.09.2013.

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