Neue Abrechnungsziffern für Funktionsanalysen bei Herzschrittmacher- und ICD-Patienten

Neue Abrechnungsziffern für Funktionsanalysen bei Herzschrittmacher- und ICD-Patienten

Seit dem 01.01.2017 wird eine Differenzierung der Vergütungen für die konventionellen und telemedizinischen Funktionsanalysen von Herzschrittmachern, implantierbaren Defibrillatoren und implantierten CRT-Systemen vorgenommen.

 

Die Aktualisierung der Qualitätssicherungsvereinbarung für die Herzschrittmacher und die Einführung einer Qualitätssicherungsvereinbarung für die implantierbaren Defibrillatoren und implantierten CRT-Systeme wird weiter verschoben. Die Übergangsregelung wird bis zum 31.12.2017 fortgeführt.

 

Die Änderungen der Abrechnungsziffern im Überblick:

EBM-Ziffer bis 30.09.2017

Leistung
bis
30.09.2017

Vergütung bis  30.09.2017

EBM-Ziffer ab 01.10.2017

Leistung
ab
01.10.2017

Vergütung   ab  01.10.2017

13552

Funktionsanalyse eines HSM/ICD/CRT
mit Arzt-Patienten- Kontakt

279 Punkte 29,38 Euro

13571

Funktionsanalyse eines HSM
mit Arzt-Patienten- Kontakt

189 Punkte 19,90 Euro

 

 

 

13573

Funktionsanalyse eines ICD
mit Arzt-Patienten- Kontakt

350 Punkte 36,86 Euro

 

 

 

13575

Funktionsanalyse eines CRT
mit Arzt-Patienten- Kontakt

431 Punkte 45,38 Euro

 

EBM-Ziffer bis 30.09.2017

Leistung
bis
30.09.2017

Vergütung bis  30.09.2017

EBM-Ziffer ab 01.10.2017

Leistung
ab
01.10.2017

Vergütung   ab
01.10.2017

13554

Telemedizinische Funktionsanalyse eines ICD/CRT  mit  Arzt-Patienten-   Kontakt

279 Punkte 29,38 Euro

13574

Telemedizinische Funktionsanalyse eines ICD
mit Arzt-Patienten- Kontakt

350 Punkte 36,86 Euro

 

 

 

13576

Telemedizinische Funktionsanalyse eines CRT
mit Arzt-Patienten- Kontakt

431 Punkte 45,38 Euro

 

Für die Abrechnung der Leistungen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Vorliegen der Genehmigung der KV zur Abrechnung nach § 135 Abs. 2 SGB V
  • Die Abrechnung der telemedizinischen Funktionsanalysen setzt mindestens 1 Funktionsanalyse mit Arzt-Patienten Kontakt voraus
  • Die Abrechnung telemedizinischer Funktionsanalysen setzt Nachweis der Erfüllung der Vorgaben gemäß Anlage 31 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) voraus

 

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, sind die Telemedizinische Funktionsanalysen und Funktionsanalysen mit Arzt-Patienten-Kontakt in Summe 5 Mal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

 

---

Alle weiteren News finden Sie hier.

 

 

Digitalisierung

Ab Januar 2018 wird für die Abwicklung des Versorgungskonzepts „DOQUVIDE“ eine elektronische Lösung zum Einsatz kommen. Hintergrund sind neben neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vor allem die Anforderungen aus dem E-Health Gesetz.

 

So wird mit der Umsetzung der neuen digitalen Infrastruktur eine prozessuale Optimierung der Leistungserbringung erreicht:

Ein Ergebnis ist die Verbesserung der Prozessqualität, was durch die digitalisierten, standardisierten Abläufe zu einer wesentlichen Zeit- und Kostenersparnis auf Seiten der Leistungserbringer führt und damit die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Versorgungskonzepts deutlich steigert. Das wesentlich wichtigere Ergebnis ist die Erhöhung der Dokumentationsqualität, mit der den umfassenden Anforderungen an eine qualitätsgesicherte, transparente Dokumentation nachgekommen werden kann. Dies begünstigt – unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen – einen transparenten Austausch von Informationen entsprechend des Bedarfs der Kostenträger zum Nachweis erbrachter (telemedizinischer) Leistungen.

 

Die elektronische Lösung wurde in Zusammenarbeit mit DocCirrus entwickelt und basiert auf dem hauseigenen, zertifizierten Patientenverwaltungssystem. Die nun an die Bedürfnisse des Versorgungskonzepts angepasste Lösung „inSuite DOQUVIDE“ vereint damit das strukturierte Stammdatenmanagement für eingeschlossene Patienten mit der Automatisierung des Überwachungs- und Dokumentationsprozesses. Eingeschlossen sind hierbei die Vereinheitlichung der Formulare mit Versionsmanagement, eine automatisierte Datenübernahme, der elektronische Dokumententransfer und die rechtssichere Archivierung von Daten. In Verbindung mit integrierten Prüfroutinen bei der Datenerfassung können Dokumentationsfehler nahezu ausgeschlossen werden.

 

Dazu werden die Vertragspartner in ihren Einrichtungen mit einem speziellen vollverschlüsselten Datensafe ausgestattet, auf dem alle Dokumente und Daten lokal gespeichert werden. Jeglicher Datentransfer zwischen den Teilnehmern erfolgt verschlüsselt, der Zugriff auf die Daten- und Dokumentenverwaltung ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter über gesicherte Zugänge:

Das System fragt auf den Telemedizin-Plattformen der Hersteller die DOQUVIDE-relevanten Ereignisse ab und erstellt für die Leistungserbringer terminierte Aufgaben. Anhand dieser erfolgt die Dokumentation des Behandlungsverlaufs bzw. der patienten-individuellen Therapieoptimierung. Die Versorgungsdokumentation wird auf pseudonymisierter Basis an die Deutsche Stiftung für chronisch Kranke übermittelt und ermöglicht durch das hohe Maß der digitalen Standardisierung eine Vergleichbarkeit der Versorgungsqualität.

 

Mit diesem Schritt in die zeitgemäße digitalisierte Abwicklung von Versorgungsstrukturen will MED Management zusammen mit ihren Partnern ein Zeichen setzen. Nicht nur die Erfüllung rechtlicher Anforderungen ist dafür ein Motivator, sondern auch die Verantwortung gegenüber den Patienten hinsichtlich einer ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgung.

 

---

Alle weiteren News finden Sie hier.

 

Erweiterung der DAK IV-Zusatzvereinbarung zum kryptogenen Schlaganfall / TIA

Erweiterung der DAK IV-Zusatzvereinbarung zum kryptogenen Schlaganfall / TIA

Ab sofort können im Rahmen der Vereinbarungen mit der DAK zur Behandlung von Patienten nach kryptogenem Schlaganfall / TIA die Ereignisrekorder der neueren Generation BioMonitor II von BIOTRONIK und Reveal Linq von Medtronic zusammen mit der telekardiologischen Überwachungsmöglichkeit der Patienten eingesetzt werden. Damit kann die Versorgung dieser Patienten weiter optimiert werden.

 

---

Alle weiteren News finden Sie hier.

 

Neue Vereinbarungen zur Telekardiologie

Neue Vereinbarungen zur Telekardiologie

Die Techniker Krankenkasse hat ihr Leistungsspektrum im Rahmen des IV Kooperationsvertrages um den Bereich der Telekardiologie erweitert. Ab sofort können für ausgewählte Herzschrittmacher und Defibrillatoren der Firmen BIOTRONIK und Medtronic bei entsprechender Indikation die telekardiologischen Übertragungsgeräte eingesetzt werden.

 

Mit der DAK Gesundheit konnte eine Ausweitung der Nutzung der Telekardiologie bei entsprechender Indikation auf ausgewählte Herzschrittmacher und Defibrillatoren der Firma Medtronic vereinbart werden.

 

Die beiden Vereinbarungen sind ein entscheidender Schritt zur Ausweitung der Nutzung zukunftsweisender Technologien im Rahmen innovativer Versorgungsmodelle im Bereich der Kardiologie.

 

---

Alle weiteren News finden Sie hier.

 

Beitritt der Techniker Krankenkasse zum IV Vertrag

Die MED Management hat gemeinsam mit der DAK Gesundheit eine weitere Krankenkasse zum IV Vertrag gewinnen können: Die Techniker Krankenkasse ist zum 01. Juni 2014 dem bestehenden DAK IV Vertrag beigetreten.

 

Das Leistungsspektrum für TK-Versicherte umfasst künftig die ambulante Implantation von Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie rechtsseitige Ablationen. Bisher besteht keine Einschlussmöglichkeit für Ereignisrekorder oder telemedizinsche Heimeinheiten, auch EPU bleiben vorerst ausgeschlossen.

Neu für bestehende Kunden der MED Managment wird der Einschluss von TK Versicherten in den IV Vertrag, statt bisher wie gewohnt in den DOQUVIDE Vertrag. Hier ist eine parallele Abrechnung - wie auch bei anderen Krankenkassen - nicht möglich.

Unterkategorien

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.