Perspektiven der ambulanten Implantationen von ICDs, CRTs und Ereignisrekordern

Im Verlauf der Corona Pandemie sind im Gesundheitssystem einige Defizite noch offensichtlicher geworden, wie die knappen Personalressourcen und die Konzentration auf eine stationäre Versorgung von Patienten, die z.B. einen implantierbaren Defibrillator oder Ereignisrekorder benötigen. Obwohl das Motto „ambulant vor stationär“ gelten sollte, müssen viele dieser Patienten immer noch stationär versorgt werden, da es an ambulanten Versorgungs- und Abrechnungsmöglichkeiten mangelt.

 

Unter dem Titel „Strukturmerkmale und Voraussetzungen zur ambulanten Implantation von implantierbaren Defibrillatoren, Geräten zur kardialen Resynchronisation und Ereignisrekordern“ wurden jetzt die wesentlichen Aspekte zur aktuellen Situation und zu den Perspektiven in der ambulanten kardiologischen Versorgung in einem Artikel zusammengefasst. Unter dem Link https://link.springer.com/article/ können Sie sich den Artikel herunterladen.

 

Die MED Management arbeitet weiter daran, die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten im Bereich der Kardiologie auszubauen und die Kooperationen mit Krankenkassen zu stärken, um eine Verlagerung von geeigneten kardiologischen Leistungen in den ambulanten Bereich zu unterstützen.

 

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Telemonitoring für herzinsuffiziente Patienten

Der G-BA hat Ende 2020 beschlossen, eine telemedizinische Betreuung von Herzinsuffizienzpatienten in die Regelversorgung aufzunehmen. Dabei sollen Herzinsuffizienzpatienten mit und ohne Implantat unter vorgegebenen Bedingungen telemedizinisch betreut und gemonitort werden. Die geplante Versorgung basiert auf einer Kooperation zwischen telemedizinischen Zentren und den primär behandelnden Arztinnen und Ärzten. Damit wird ein weiterer Schritt zur Vergütung sinnvoller telemedizinischer Leistungen in der Regelversorgung umgesetzt.

 

Die Versorgungskonzepte der MED Management, einerseits gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke im Rahmen der seit Jahren praktizierten Qualitätssicherungsmaßnahmen DOQUVIDE für die telemedizinische Versorgung von kardialen Implantatpatienten bzw. andererseits die Verträge zur besonderen Versorgung gemeinsam mit der DAK Gesundheit und der Techniker Krankenkasse, haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, den Nutzen der telemedizinischen Betreuung von Implantatpatienten zu belegen und die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Der Beschluss des G-BA ist am 31.03.2021 in Kraft getreten. Jetzt muss der Bewertungsausschuss über die Leistungen und Vergütungen entscheiden. Auswirkungen auf die bestehenden MED Management Verträge werden rechtzeitig an alle Leistungserbringer und Partner kommuniziert.

 

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Ambulante Versorgung und Telemedizin sichern die Therapie herzkranker Patienten, gerade in Zeiten von Corona

Insbesondere während der Corona-Pandemie ist es uns ein besonderes Anliegen, Ärzte und Kliniken, aber auch Patienten/-innen für unsere ambulanten Konzepte zu sensibilisieren.

Die Einschränkungen in der stationären Versorgung aufgrund der Corona-Pandemie stellen gerade herzkranke Patienten vor nie dagewesene Herausforderungen. Viele notwendige kardiologische Eingriffe müssen verschoben werden und es kommt zu Versorgungsdefiziten im stationären Bereich. Zusätzlich haben insbesondere herzkranke Patienten ein besonders hohes Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufs.

 

Herzbericht 2019 deckt bundesweite Unterschiede auf

Zu Beginn des Monats November wurde der aktuelle Herzbericht 2019 veröffentlicht, der offenlegt, dass sich die Versorgung von Herzpatienten in Deutschland sehr ungleich entwickelt hat. Sie finden darin Informationen zur Entwicklung der Dichte der kardiologischen Betreuung in den einzelnen Bundesländern, aber auch Auswertungen, Grafiken und Reports zur Häufigkeit von Erkrankungen und Ländervergleichsübersichten zur Darstellung regionaler Gefälle.

 

Der jährliche Herzbericht ist ein festes Instrument zur Analyse von Versorgungsfragen in Deutschland. Sie finden ihn auf der Seite der Deutschen Herzstiftung:

https://www.herzstiftung.de/service-und-aktuelles/publikationen-und-medien/herzbericht

 

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BV-Vertrag - Erweiterung des Leistungsspektrums der Techniker Krankenkasse

BV-Vertrag - Erweiterung des Leistungsspektrums der Techniker Krankenkasse

Nach den bereits kommunizierten Änderungen des Leistungsspektrums der DAK-Gesundheit freuen wir uns sehr, dass jetzt auch das Leistungsspektrum mit der Techniker Krankenkasse ausgeweitet werden konnte. Die folgenden zusätzlichen Leistungen sind ab dem 1. Mai 2020 für Versicherte der Techniker Krankenkasse Teil des Leistungsspektrums im BV-Vertrag:

  • ambulante externe elektrische Defibrillation (Elektrokardioversion) des Herzrhythmus
  • Diagnostik mittels eines implantierbaren Ereignisrekorders nach kryptogenem Schlaganfall/TIA ohne telekardiologische Überwachung
  • Aggregatentfernung bei 2-K Herzschrittmachern und Ereignisrekordern

 

Die genannten Leistungen können für alle Versicherten der Techniker Krankenkasse mit entsprechender Indikation im Rahmen des BV-Vertrages erbracht und abgerechnet werden. Die Vereinbarung ist ein weiterer Schritt zur Ausweitung des Leistungsspektrums des BV-Vertrages.

 

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