ESC Guideline

ESC Guideline für die Applikation von MRI-kombatiblen HSM-Systemen und der Einsatz der Telekardiologie in der HSM- und ICD-Therapie erhalten hohe Indikationsklasse mit sehr gutem Evidenzlevel.

 

Die neueste ESC Guideline bestätigt, für die Applikation von MRI-kombatiblen HSM und dem Einsatz der Telemedizin in der HSM- und ICD-Therapie, unseren richtigen Weg, diese klinische Funktionalität in unsere Konzepte, DAK IV- und DOQUVIDE Kooperationsvertrag, zu integrieren.

Die Empfehlung, konkret auf den Seiten 42-49 der ESC Guideline zu finden, sehen eine Klasse IIa Indikation mit Evidenzgrad B für die Anwendung von MRI-fähigen HSM vor und für den Einsatz der Telekardiologie in der HSM- und ICD-Therapie wird die Indikationsklasse IIa mit dem herausragenden Evidenzgrad A gezeigt.

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DAK ist jetzt DAK-Gesundheit

Seit dem 01. Januar 2012 war die neue Krankenkasse DAK Gesundheit durch einen Zusammenschluss der bisherige DAK mit der BKK Gesundheit und der Axel-Springer BKK entstanden. Zum 01. Januar 2013 fusionierte sie nun mit der Saint-Gobain BKK.

 

Mit der Fusion baut die DAK Gesundheit weiter ihre Kompetenzen im betrieblichen Gesundheitsmanagement auch durch einen flächendeckenden Kundenservice aus. Die drei wesentlichen Hauptziele der DAK sind die Steigerung der Versorgungsqualität, die Steigerung der Kundenzufriedenheit und die Ökonomie. Die DAK Gesundheit ist mit rund 6,5 Millionen Versicherten die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

Sitz der Zentrale ist Hamburg. Sie finden die DAK-Gesunheit unter www.dak.de sowie auf Facebook unter www.facebook.com/dakgesundheit.

Diskussion zur Qualitätssicherung

Immer wieder sind in der Fachwelt kontroverse Diskussionen über die Qualitätssicherung im Gange.

 

In der Ärzte Zeitung ist am 08.10.2012 der Artikel zu diesem Thema erschienen.

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BGH-Beschluss: Niedergelassene Ärzte sind keine Amtsträger noch Beauftragte der Kassen

Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar.

 

Das hat am 29.03.2012 der Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Nach dem am 22.06.2012 veröffentlichten Beschluss zur strafrechtlichen Einordnung niedergelassener Vertragsärzte können sich niedergelassene Vertragsärzte auf Grundlage des geltenden Strafrechts weder einer Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr noch einer Vorteilsnahme bzw. Bestechung im Sinne der Korruptionsdelikte strafbar machen.

Zur Begründung hieß es, dass der niedergelassene Arzt weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen handele. Ein wesentlicher Aspekt für die Entscheidung der Karlsruher Richter war das Berufsbild des niedergelassenen Vertragsarztes als freier Beruf. (Az. GSSt 2/11)

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des BGH.

WHITE BOOK

Während die Telekardiologie trotz ihres nachgewiesenen Nutzens bereits gelebter Teil der deutschen Versorgungsrealität ist, mangelt es noch immer an systematisierten Informationen.

 

Systematisierte Informationen sollen helfen, in der Telekardiologie die Vorzüge der ambulanten telemedizinischen gegenüber der herkömmlichen Versorgung von Patienten mit kardiologischen Implantaten zu belegen und so auch die Grundlage zu schaffen für die Überführung der Telekardiologie in den Leistungskatalog der Krankenkassen.

Um die benötigte Transparenz in der Telekardiologie zu fördern, hat die MED Management die Deutsche Stiftung für chronisch Kranke mit einer Evaluierung der Versorgungsqualität von telekardiologisch versorgten Patienten beauftragt. Im Rahmen des Vorhabens "DOQUVIDE - Dokumentation der Qualität bei Erhebung von Vitalparametern durch implantierte Devices" werden nun telemedizinisch gewonnene Vitalparameter bei Patienten, die mit telemedizinfähigen implantierten Schrittmacher-/ICD-/CRT-D-Devices versorgt sind, erfasst und ausgewertet. Die erhobenen Daten zu den Behandlungsverläufen werden von einem wissenschaftlichen Beirat unter der Leitung der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke aufbereitet und veröffentlicht – dies soll ein Ansporn zur Optimierung der Behandlungsqualität und zur Bestätigung der Bedeutung der ambulanten Versorgung sein.

Soeben ist unter dem Titel „Vision TeKardio 1.0 – Paradigmenwechsel zu einer besseren ambulanten Patientenversorgung“ der erste Qualitätsbericht erschienen. Ziel dieses Qualitätsberichtes ist es, die von den teilnehmenden Praxen erbrachten Leistungen und Behandlungsergebnisse nach außen transparent darzustellen und interessierten Personen zugänglich zu machen. Damit soll durch die Evaluierung der Versorgungsqualität in der ambulanten Versorgung von Implantatpatienten ein Beitrag zu einer offenen Informationspolitik geleistet und so ein Anreiz für weitere Verbesserungen in der Patientenversorgung geboten werden. Das Buch beleuchtet insbesondere den aktuellen Stand der Telemedizin im Bereich der Implantatüberwachung und die Qualität der ambulanten Patientenversorgung. Hierbei werden u. a. die klinische Wirksamkeit, die Patientenakzeptanz, ökonomische Effekte sowie rechtliche Aspekte der telemedizinischen Betreuung mitberücksichtigt.

Nähere Informationen zum Vorhaben „DOQUVIDE“ sowie zum erschienenen Qualitätsbericht finden Sie unter www.dsck.de. Zum Herunterladen finden Sie des ersten Qualitätsbericht „Vision TeKardio 1.0 – Paradigmenwechsel zu einer besseren ambulanten Patientenversorgung“ auf der Website der DScK.

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