BV-Vertrag - Erweiterung des Leistungsspektrums der Techniker Krankenkasse

BV-Vertrag - Erweiterung des Leistungsspektrums der Techniker Krankenkasse

Nach den bereits kommunizierten Änderungen des Leistungsspektrums der DAK-Gesundheit freuen wir uns sehr, dass jetzt auch das Leistungsspektrum mit der Techniker Krankenkasse ausgeweitet werden konnte. Die folgenden zusätzlichen Leistungen sind ab dem 1. Mai 2020 für Versicherte der Techniker Krankenkasse Teil des Leistungsspektrums im BV-Vertrag:

  • ambulante externe elektrische Defibrillation (Elektrokardioversion) des Herzrhythmus
  • Diagnostik mittels eines implantierbaren Ereignisrekorders nach kryptogenem Schlaganfall/TIA ohne telekardiologische Überwachung
  • Aggregatentfernung bei 2-K Herzschrittmachern und Ereignisrekordern

 

Die genannten Leistungen können für alle Versicherten der Techniker Krankenkasse mit entsprechender Indikation im Rahmen des BV-Vertrages erbracht und abgerechnet werden. Die Vereinbarung ist ein weiterer Schritt zur Ausweitung des Leistungsspektrums des BV-Vertrages.

 

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