Behandlung von Patienten mit kryptogenem Schlaganfall/TIA mit Remote Monitoring im DAK IV Vertrag

Im Rahmen einer Vertragserweiterung können nun bei DAK-versicherten Patienten mit kürzlich durchlebter symptomatischer Episode einer kryptogenen transitorischen ischämischen Attacke (TIA) oder eines kryptogenen Schlaganfalls diagnostische Ereignisrekorder mit nachfolgendem Remote Monitoring im Rahmen des IV Vertrages abgerechnet werden.

 

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen des IV Vertrages, welcher bereits die Implantationen von diagnostischen Ereignisrekordern bei Patienten mit Synkopen (oder Verdacht auf Arrhythmien) umfasst.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.