Erstattung der Kostenpauschale für telekardiologische Transmitter über EBM ab 01.07.2025

Ab dem 01.07.2025 ist die Kostenpauschale für den telekardiologischen Transmitter einmalig pro Krankheitsfall über den EBM (GOP 40909) erstattungsfähig. Dies gilt für CRT- und ICD-Patient:innen im Zusammenhang mit den Leistungen nach den GOP 04414, 04416, 13574, 13576 (Telemedizinische Funktionsanalysen) oder 13584 (Telemonitoring bei Herzinsuffizienz). Die Abrechnung kann durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt für bis zu drei Jahre je Patient:in erfolgen.

 

Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt durch MED Management zum Beginn des Folgequartals für die im laufenden Quartal im Rahmen des Qualitätssicherungsvertrages DOQUVIDE angefallenen Kostenpauschalen für die telekardiologischen Transmitter.

 

Die folgenden Abrechnungsprozesse für Sachkosten der telemedizinischen Leistungen/Transmitter bleiben von dieser Änderung unberührt und erfolgen unverändert mit allen gewohnten Dokumenten und Prozessen:

  • privat-versicherte Patienten innerhalb DOQUVIDE
  • gesetzlich-versicherte Patienten mit 1- und 2-Kammer HSM innerhalb DOQUVIDE
  • gesetzlich-versicherte Patienten mit Ereignisrekorder
  • DAK-, TK- und IKK classic-Versicherte innerhalb des BV-Vertrages

 

---

Alle weiteren News finden Sie hier.

Interview - „Pflege muss grundsätzlich neugedacht werden.“

Im Juni sprach Inka Beste, Geschäftsführerin der MED Management, mit der SEMDATEX GmbH über aktuelle und künftige Herausforderungen in der ambulanten kardiologischen Versorgung in Deutschland. Dabei ging es nicht nur um digitale Versorgungskonzepte in der Kardiologie, erfolgreiche Modelle wie DOQUVIDE und die Bedeutung sektorenübergreifender Zusammenarbeit, sondern auch um die Einordnung telemedizinischer Anwendungen im Pflegebereich. Projekte wie BlenCon zeigen, wie Pflege, Medizin und Technologie effizient vernetzt werden können.

 

Das ganze Interview können SIe lesen unter:
https://www.semdatex.com/de/blog/interview-inka-beste 

 

---

Alle weiteren News finden Sie hier.

BV-Vertrag - Kooperationsvertrag zur besonderen kardiologischen Versorgung: IKK classic ab sofort mit dabei

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir ab sofort (Leistungsdatum 01.05.2024) im Rahmen des bestehenden Besonderen Versorgungsvertrages für DAK- und TK-Versicherte mit der IKK classic eine weitere Krankenkasse für die Teilnahme an unserem Versorgungsvertrag gewinnen konnten.

 

Sollten Sie Interesse an der Teilnahme unseres Besonderen Versorgungsvertrages haben, informieren wir Sie gern über unsere Leistungen.

 

 ---

Alle weiteren News finden Sie hier.

BV-Vertrag - Telemedizin für Ereignisrekorder bei TK-Patienten

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir die Techniker Krankenkasse überzeugen konnten, auch für TK-versicherte Patienten eine telemedizinische Versorgung für die Ereignisrekorder im Rahmen des BV-Vertrages ab dem 01.10.2024 anzubieten.

 

Somit konnten wir diese Versorgungslücke in unserem BV-Vertrag schließen.

 

 ---

Alle weiteren News finden Sie hier.

 

BlenCon „Blended Consultation“: Telemedizin in Berliner Pflegeeinrichtungen

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser gemeinsames Innovationsfondsprojekt BlenCon nun immer mehr Fahrt aufnimmt!

 

Das BlenCon Versorgungskonzept ist für Pflegeheim Bewohnerinnen und Bewohner mit kardiologischen Erkrankungen konzipiert, bei denen ein kontinuierliches Monitoring sinnvoll ist, um Veränderungen des Gesundheitszustandes rechtzeitig zu erkennen und ein Fortschreiten der Krankheit zu vermeiden.

 

Derzeitig werden die 300 teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner aus den 8 Pflegeinrichtungen zusammen mit den Haus- und Fachärzten kontaktiert und eingeworben.

 

Ab dem 01.06.2024 sollen alle Teilnehmer/-innen in das Versorgungkonzept aufgenommen werden und die Studie kann starten.

Weiterführende Informationen sind für Sie auf www.blencon.de abrufbar.

 

 

 ---

Alle weiteren News finden Sie hier.

Unterkategorien