Zum 1. Januar 2023 wurden die Abrechnung von ambulant durchgeführten ICD- und CRT-Eingriffen in den EBM Katalog aufgenommen. Daher ist für niedergelassene Vertragsärzte eine genehmigte Kostenübernahme des Kostenträgers nicht mehr erforderlich.
Kliniken beachten bitte die Regelungen des AOP-Kataloges. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme im Vorfeld zu beantragen.
Die Vorlagen für die Kostenübernahmeanträge für Ereignisrekorder-Implantationen finden Sie weiterhin im internen Bereich auf unserer Website oder können diese telefonisch bei uns erfragen.
---
Alle weiteren News finden Sie hier.