Aktualisierung des EBM-Katalogs zum 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wurden die Abrechnung von ambulant durchgeführten ICD- und CRT-Eingriffen in den EBM Katalog aufgenommen. Daher ist für niedergelassene Vertragsärzte eine genehmigte Kostenübernahme des Kostenträgers nicht mehr erforderlich.

 

Kliniken beachten bitte die Regelungen des AOP-Kataloges. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme im Vorfeld zu beantragen.

 

Die Vorlagen für die Kostenübernahmeanträge für Ereignisrekorder-Implantationen finden Sie weiterhin im internen Bereich auf unserer Website oder können diese telefonisch bei uns erfragen.

 

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