Vorstellung unterschiedlicher Studien und deren Ergebnisse

Die Deutsche Stiftung für chronisch Kranke zeigt in Ihren Veröffentlichungen verschiedene Ergebnisse von Studien: So verdeutlicht die CONNECT-Studie, dass die Fernüberwachung die Zeitspanne ab einem behandlungsbedürftigen Ereignis bis zur Diagnosestellung reduziert und folglich kardiovaskulär bedingte Krankenhausaufenthalte verkürzt und zu Kosteneinsparungen führt. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen auf Grund inadäquater Schocks konnte im Rahmen der ECOST-Studie gesenkt werden. So belegte weiterhin die COMPAS-Studie eine Reduktion der systembedingten sowie der AF- und Schlaganfall-bedingten Hospitalisierungen.

 

BIOTRONIK, ein führender Hersteller kardiovasculärer Medizintechnik, hat die Ergebnisse der REFORM-Studie bekannt gegeben. Diese Studie hat gezeit, dass BIOTRONIK Home Monitoring Präsenznachsorgeuntersuchungen bei ICD (Kardioverter-Defibrilator)- Patienten um 58% reduziert. Dies hat wiederum positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten. Bitte lesen Sie dazu auch die vollständige Pressemitteilung.

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ESC Guideline

ESC Guideline für die Applikation von MRI-kombatiblen HSM-Systemen und der Einsatz der Telekardiologie in der HSM- und ICD-Therapie erhalten hohe Indikationsklasse mit sehr gutem Evidenzlevel.

 

Die neueste ESC Guideline bestätigt, für die Applikation von MRI-kombatiblen HSM und dem Einsatz der Telemedizin in der HSM- und ICD-Therapie, unseren richtigen Weg, diese klinische Funktionalität in unsere Konzepte, DAK IV- und DOQUVIDE Kooperationsvertrag, zu integrieren.

Die Empfehlung, konkret auf den Seiten 42-49 der ESC Guideline zu finden, sehen eine Klasse IIa Indikation mit Evidenzgrad B für die Anwendung von MRI-fähigen HSM vor und für den Einsatz der Telekardiologie in der HSM- und ICD-Therapie wird die Indikationsklasse IIa mit dem herausragenden Evidenzgrad A gezeigt.

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DAK ist jetzt DAK-Gesundheit

Seit dem 01. Januar 2012 war die neue Krankenkasse DAK Gesundheit durch einen Zusammenschluss der bisherige DAK mit der BKK Gesundheit und der Axel-Springer BKK entstanden. Zum 01. Januar 2013 fusionierte sie nun mit der Saint-Gobain BKK.

 

Mit der Fusion baut die DAK Gesundheit weiter ihre Kompetenzen im betrieblichen Gesundheitsmanagement auch durch einen flächendeckenden Kundenservice aus. Die drei wesentlichen Hauptziele der DAK sind die Steigerung der Versorgungsqualität, die Steigerung der Kundenzufriedenheit und die Ökonomie. Die DAK Gesundheit ist mit rund 6,5 Millionen Versicherten die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

Sitz der Zentrale ist Hamburg. Sie finden die DAK-Gesunheit unter www.dak.de sowie auf Facebook unter www.facebook.com/dakgesundheit.

Diskussion zur Qualitätssicherung

Immer wieder sind in der Fachwelt kontroverse Diskussionen über die Qualitätssicherung im Gange.

 

In der Ärzte Zeitung ist am 08.10.2012 der Artikel zu diesem Thema erschienen.

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BGH-Beschluss: Niedergelassene Ärzte sind keine Amtsträger noch Beauftragte der Kassen

Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar.

 

Das hat am 29.03.2012 der Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Nach dem am 22.06.2012 veröffentlichten Beschluss zur strafrechtlichen Einordnung niedergelassener Vertragsärzte können sich niedergelassene Vertragsärzte auf Grundlage des geltenden Strafrechts weder einer Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr noch einer Vorteilsnahme bzw. Bestechung im Sinne der Korruptionsdelikte strafbar machen.

Zur Begründung hieß es, dass der niedergelassene Arzt weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen handele. Ein wesentlicher Aspekt für die Entscheidung der Karlsruher Richter war das Berufsbild des niedergelassenen Vertragsarztes als freier Beruf. (Az. GSSt 2/11)

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des BGH.

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