BV Vertrag - Erweiterung des Leistungsspektrums der Techniker Krankenkasse zum 01.08.2019

Ereignisrekorder

Wir freuen uns sehr, dass ab dem 01.08.2019 auch für Versicherte der Techniker Krankenkasse die Versorgung und Abrechnung eines Ereignisrekorders bei Synkopen oder Verdacht auf andere Arrhythmien im BV Vertrag möglich ist. Eine Versorgung mit Telemedizin für diese Patienten ist leider aktuell noch nicht abrechenbar.

 

Telekardiologie

Nachdem bereits zum 01.03.2019 mit der DAK die telemedizinische Versorgung mit Transmittern des Herstellers Boston Scientific vereinbart wurde, ist dies ab sofort auch für Versicherte der Techniker Krankenkasse möglich.

 

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