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Wartungsarbeiten

Der interne Bereich ist aufgrund von Wartungsarbeiten bis einschließlich 15. Januar 2026 vorübergehend nicht verfügbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sollten Sie in dieser Zeit dringend Unterlagen oder Informationen benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr unter der Telefonnummer
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Hybrid DRG

Hybrid-DRG Abrechnung

einfach, digital und fristgerecht

Lassen Sie uns die komplexe Abrechnung Ihrer Hybrid-DRGs übernehmen – zuverlässig, fristgerecht und immer gesetzeskonform. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um den Rest kümmern.

Jetzt unverbindlich anfragen

Ein Arzt hält eine kleine tafel hoch, auf der

Was sind Hybrid-DRGs?

Hybrid-DRGs sind ein Abrechnungssystem, das eine sektorübergreifende Vergütung ermöglicht - unabhängig davon, ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgt. Sie bieten eine flexible und gerechte Abrechnung, stellen jedoch viele Kliniken und Praxen vor Herausforderungen.

Genau hier setzt MED Management an und übernimmt für Sie die vollständige Abrechnung.

Eine Person kümmert sich um Laptop um ihre Abrechnungen.

Unsere Leistung

MED Management übernimmt die vollständige Abwicklung von Hybrid-DRG-Abrechnungen – von der digitalen Verarbeitung über die Prüfung bis zur Kommunikation mit den Krankenkassen. Mit zertifizierten Abrechnungssystemen, klaren Prozessen und transparenter Dokumentation sorgen wir für Abrechnungssicherheit, Fristentreue und eine verlässliche Auszahlung an alle beteiligten Leistungserbringer.

  • Digitale Abrechnung

    Vollständige Bearbeitung der Hybrid-DRGs über alle gesetzlichen Krankenkassen hinweg

  • Zertifizierter DRG-Groupers

    Wir arbeiten mit einem lizenzierten und anerkannten Abrechnungssystem
  • Prüfung & Qualitätssicherung

    Wir stellen sicher, dass alle Abrechnungsdaten vollständig und korrekt sind
  • Kommunikation mit Krankenkassen

    Bei Klärungsbedarf kümmern wir uns um den Austausch mit den Kostenträgern
  • Direkte Auszahlung

    Wir kümmern uns um die präzise Auszahlung an alle beteiligten Leistungserbringer
  • Transparente Dokumentation

    Sie erhalten detaillierte Abrechnungsübersichten und Statusberichte für die Nachverfolgung

Ihre Vorteile bei MED Management

  • Weniger Aufwand: Wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können
  • Maximale Sicherheit: Unsere digitale Lösung sorgt für Fehlerfreiheit und Rechtssicherheit
  • Schnell & transparent: Sie erhalten regelmäßige Updates und die Auszahlung erfolgt ohne Verzögerung
  • Flexibilität: Keine Bindung an Quartalsabrechnungen – wir rechnen jederzeit ab
  • Geringe Kosten: Durch geringe Verwaltungskosten bieten wir Ihnen geringe Abrechnungssätze zwischen 1,0% - 1,5% an
  • Persönliche Betreuung: Ihr Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit zur Verfügung

Unser Prozess – Ihre Sicherheit

  • 1. Abrechnungsvereinbarung abschließen:

    Sie entscheiden sich für eine zuverlässige Partnerschaft
  • 2. Datenübermittlung:

    Aktuell via Post/Fax, ab 2026 über unsere digitale Plattform
  • 3. Datenprüfung & Aufbereitung:

    Wir garantieren eine fehlerfreie und vollständige Bearbeitung
  • 4. Einreichung bei Kostenträgern:

    Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit den Krankenkassen
  • 5. Zahlung:

    Die Auszahlung an Ihre Einrichtung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach vollständiger Dateneingabe

Auszahlung & Zahlungsbedingungen – Ihre Transparenz

  • Flexible Auszahlung:

    Ganz nach Bedarf als Gesamtsumme oder anteilig an mehrere Leistungserbringer
  • Zahlungsfrist:

    Nach gesetzlicher Regelung zahlen die Kostenträger in der Regel innerhalb von 21 Tagen
  • Schnelle Auszahlung:

    Nach Eingang der vollständigen Abrechnungsdaten erfolgt die Auszahlung an Ihre Einrichtung innerhalb von 4 Wochen (abzüglich der Bearbeitungsgebühr)

Sind Sie bereit, Ihre Hybrid-DRG-Abrechnung auszulagern?

Sollten Sie Interesse haben Ihre Hybrid-DRG-Abrechnung auszulagern, dann finden Sie hier die entsprechenden Teilnahmeformulare zum Herunterladen.

Das Teilnahmeformular können Sie uns ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

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Fragen von Patienten

Unsere Versorgungsangebote umfassen eine Vielzahl von Leistungen. Hier finden Sie relevante Informationen rund um unsere Versorgungsangebote und Ihre Teilnahme.

Wir sind daran interessiert, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Aus diesem Grund wird unser FAQ-Bereich kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt. Melden Sie sich bei Fragen, Anregungen oder Wünschen gern bei uns.

Allgemein

  • Worin bestehen die Leistungen der MED Management?

    Die MED Management ist eine bundesweit tätige Dienstleistungs- und Managementgesellschaft mit Sitz in Berlin und engagiert sich seit 2009 aktiv im deutschen Gesundheitswesen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung im ambulanten Bereich zu ermöglichen, und fokussieren dabei aktuell auf den Bereich Kardiologie. Wir kooperieren mit verschiedenen Krankenkassen, niedergelassenen Kardiologen, Neurologen, Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen und bieten verschiedene Versorgungskonzepte an.

  • Gibt es Ärzte oder Kliniken in meiner Umgebung, die an den ambulanten Versorgungskonzepten teilnehmen?

    Zurzeit bestehen Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren und Kliniken in allen Bundesländern.

    Wir geben Ihnen gern weitere Informationen und helfen Ihnen, einen Arzt in Ihrer Nähe zu finden.

  • Wie kann ich an den Verträgen teilnehmen und Ihre Leistungen in Anspruch nehmen?

    Zunächst sollten Sie sich an Ihren Arzt wenden, der die Indikation für den operativen Eingriff stellt. Sollte Ihr Arzt noch nicht im BV-Vertrag oder mittels Qualitätssicherungsmaßnahmen DOQUVIDE aktiv sein, sprechen Sie ihn gern darauf an. Sie können uns aber auch direkt kontaktieren. Ist Ihr Arzt bereits in den entsprechenden Vertrag eingebunden, überreicht er Ihnen die entsprechende Teilnahmeerklärung, die Sie in Ruhe lesen können – Ihr Arzt wird Ihnen bei Fragen gern behilflich sein. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, an dem jeweiligen Vertrag teilzunehmen. Um die Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung wird sich Ihr Arzt kümmern.

BV-Vertrag mit der DAK, der IKK classic und der TK

  • Was bedeutet der Vertrag zur besonderen Versorgung (BV-Vertrag)?

    Verträge zur besonderen Versorgung sollen verschiedene Leistungssektoren miteinander vernetzen oder eine interdisziplinäre, fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung) ermöglichen. Darüber hinaus können diese Verträge - unter Beteiligung von Vertragsärzten oder ihren Gemeinschaften - besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge regeln. Im Rahmen der besonderen Versorgung können auch innovative Therapien aufgenommen werden, die noch nicht in der Regelversorgung abgebildet sind.

    Der deutschlandweite Vertrag zur besonderen Versorgung, den die MED Management mit der DAK-Gesundheit, der IKK classic und der Techniker Krankenkasse abgeschlossen hat, regelt die indikationsgerechte ambulante Versorgung von Versicherten mit kardiologischen und kardiochirurgischen Erkrankungen. Zweck des Vertrages ist die Versorgung von Patienten im Rahmen einer integrativen Zusammenarbeit zwischen kooperierenden niedergelassenen Vertragsärzten und/oder kooperierenden Krankenhäusern inkl. konsequenter Ausrichtung der Versorgung an medizinischen Leitlinien sowie die Verbesserung der Strukturen, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch eine leitliniengerechte Behandlung.

    Ziel des Vertrages zur besonderen Versorgung ist es, nicht notwendige stationäre Leistungen zu vermeiden, den Patienten mehrtägige Krankenhausaufenthalte zu ersparen und eine schnelle Genesung in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Zusätzlich können den Patienten innovative Verfahren in der ambulanten Behandlung angeboten und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichergestellt werden.

    So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden, falls die Erkrankung und der Zustand des Patienten eine ambulante Behandlung zulassen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sollte – wann immer möglich – zur Anwendung kommen, dabei sollte die entsprechende Qualität sichergestellt sein.

    Den gesetzlichen Rahmen hierfür bildet der „Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“, der zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen wurde. Der Gesetzgeber lässt es dabei hinsichtlich der Gestaltung offen, ob die ambulant durchzuführenden Behandlungen ambulant im Krankenhaus oder voll ambulant im niedergelassenen Bereich erfolgen.

    Über den § 140a SGB V wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Verträge zur besonderen Versorgung abzuschließen und somit die ärztlichen Leistungen und die resultierende Vergütung separat zu vereinbaren. Im Rahmen des ambulanten Operierens sind im Vertrag die folgenden Leistungen integriert:

  • Welche Vorteile habe ich als Patient bei der Teilnahme am BV-Vertrag?

    Die Behandlung der Patienten im Rahmen des BV-Vertrags erfolgt auf dem jeweils neuesten Stand der medizinischen und technischen Erkenntnisse und Entwicklungen. Als Patient profitieren Sie von neuen Behandlungsformen, die noch nicht in der Regelversorgung enthalten sind. Durch die Möglichkeit der ambulanten Versorgung werden Ihnen psychische Belastungen durch mehrtägige Krankenhausaufenthalte erspart und Sie können am Tag des Eingriffs in Ihr häusliches Umfeld zurückkehren. Das hat den Vorteil, dass Ihre Mobilität und Ihre Belastungsfähigkeit erhalten bleiben und eine schnellere Genesung in vertrauter Umgebung erfolgen kann. Durch die definierten Behandlungspfade im BV-Vertrag profitieren Sie von einer organisierten Behandlungskette und einer abgestimmten Vorgehensweise unterschiedlicher Leistungserbringer.

  • Welche Patienten können eingeschlossen werden?

    Eingeschlossen werden können alle Versicherten der DAK, der IKK classic und der TK*, für die eine im Vertrag enthaltene Indikation gestellt wurde,

    • für welche die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung gegeben sind und
    • die ihre Einwilligung in die Behandlung durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung sowie der Einverständniserklärung (bei der Erbringung telemedizinischer Leistungen) dokumentiert haben.

    Versicherte, die den Status der ,,Besonderen Personengruppe“ (Ziffer 4 oder 9) aufweisen, können an diesem Vertrag nicht teilnehmen.

    *Achtung: TK Versicherte können nur von Bestandskunden eingeschlossen werden.

  • Für welche Patienten übernehmen die teilnehmenden Krankenkassen die Kosten für den telekardiologischen Transmitter?

    Die Kosten für den telekardiologischen Transmitter werden von den teilnehmenden Krankenkassen für alle Patienten* mit einem Herzschrittmacher, ICD oder Ereignisrekorder ab NYHA-Klasse II übernommen. Bei NYHA-Klasse I ist eine separate schriftliche medizinische Begründung des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse über MED Management einzureichen. Für diese Patienten erfolgt hinsichtlich der Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung durch die jeweilige Krankenkasse.

    Patienten, die mit einem Ereignisrekorder versorgt worden sind, können mit einem telekardiologischen Transmitter versorgt werden. Auch hierbei ist für Patienten mit NYHA-Klasse I eine medizinische Begründung erforderlich.

    *Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt bzgl. der gelisteten Produkte bei den jeweiligen Herstellern und Krankenkassen.

Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE

  • Was bedeutet der Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE?

    DOQUVIDE ist eine wissenschaftliche Qualitätssicherungsmaßnahme der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke in Zusammenarbeit mit der MED Management GmbH. Zweck der Qualitätssicherungsmaßnahme ist die Erfassung und Auswertung von telemedizinisch gewonnenen Vitalparametern und abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen von Patienten mit den Diagnosen Bradykardie, Tachykardie und Herzinsuffizienz sowie von Patienten mit Synkopen und Verdacht auf andere Arrhythmien, die mit telemedizinischen Monitorgeräten ausgestattet sind und bei denen die indikationsgerechten Vitalparameter erfasst werden.

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    *Es kann kein Einschluss von Patienten mit einer EF <40% bei NYHA-Klasse II oder III erfolgen.Die Aufarbeitung der Behandlungsverläufe, verbunden mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse soll ein weiterer Ansporn zur Optimierung der Behandlungsqualität und zur Bestätigung der Bedeutung der ambulanten Versorgung sein.

    Die Aufarbeitung der Behandlungsverläufe verbunden mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse soll ein weiterer Ansporn zur Optimierung der Behandlungsqualität und zur Bestätigung der Bedeutung der ambulanten Versorgung sein.

    Ziel ist es, den Patienten einen Zugang zur Versorgung mit telemedizinischen Systemen zu ermöglichen und den Nutzen der telemedizinischen Versorgung nachzuweisen. Telemedizin ist ein klarer Trend in der Krankenversorgung. Dadurch lässt sich die Versorgungsqualität der Patienten hervorragend dokumentieren und weiter erhöhen.

    Weiterhin bietet die Telemedizin die Möglichkeit einer vernetzten Patientenversorgung. So können optimierte Erreichbarkeiten realisiert und die Reaktionszeiten auf Veränderungen des Gesundheitszustandes deutlich verkürzt werden. Eine vernetzte Patientenversorgung ist darüber hervorragend darstellbar. Die sektorenübergreifende Patientenversorgung ist dadurch systematisch durchführbar, was wiederum einen großen Vorteil bei der Versorgung des Patienten über den gesamten Therapie- und Behandlungspfad darstellt.

    Zur Dokumentation der Leistungen wird gemäß den Vorgaben des E-Health-Gesetzes eine elektronische Lösung („inSuite DOQUVIDE“) eingesetzt, die den Anforderungen an Qualitätssicherung, Transparenz und digitaler Standardisierung durch ein integriertes automatisches Dokumentenmanagement und ein umfassendes (Daten-)Sicherheitskonzept entspricht.

  • Welche Vorteile habe ich als Patient bei der Teilnahme an DOQUVIDE?

    Durch die Teilnahme an den Qualitätssicherungsmaßnahmen DOQUVIDE erhalten Sie die Möglichkeit, kontinuierlich telemedizinisch gemonitort zu werden und an einer ganzheitlichen Patientenversorgung im ambulanten Bereich teilzunehmen. Das kontinuierliche Monitoring ermöglicht es Ihrem behandelnden Arzt, Veränderungen des Gesundheitszustandes durch die automatische Übermittlung telemedizinischer Daten zu erkennen und zeitnah notwendige Therapieanpassungen vorzunehmen. Durch die Dokumentation der Behandlungsdaten in einer elektronischen Behandlungsakte können fundierte Auswertungen der patientenindividuellen Behandlungsmaßnahmen erfolgen und Sie als Patient können aktiv in Ihre Therapiemaßnahmen einbezogen werden. Damit profitieren Sie von der innovativen telemedizinischen Betreuung und regelmäßigen Anpassungen notwendiger Behandlungsmaßnahmen, z. B. durch die Anpassung der Medikation.

  • Können Patienten in den Qualitätssicherungsvertrag eingeschlossen werden, denen stationär ein kardiales Aggregat implantiert wurde?

    Diese Patienten können leider nicht eingeschlossen werden. Die im Rahmen von DOQUVIDE definierten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind ausschließlich für Patienten, die ambulant mit einem Implantat versorgt worden sind.

Produkt- und Therapieinformationen

  • Was ist ein Herzmonitor (ER)?

    Manche Patienten leiden unter bradykarden oder tachykarden Arrhythmien, die zwar nur selten auftreten, in deren Folge sie jedoch das Bewusstsein verlieren. Die erste Untersuchungsmethode, um eine mögliche Ursache zu identifizieren, ist beispielsweise ein Langzeit-EKG. Sollten mithilfe der einfachen Untersuchungsmethoden keine Ergebnisse erzielt werden können, kann ein Herzmonitor, auch Event-Recorder oder Loop-Recorder genannt, eingesetzt werden.

    Ein Herzmonitor zeichnet den Herzrhythmus und die Herzfrequenz kontinuierlich auf und speichert die Daten automatisch. Der Patient hat weiterhin die Möglichkeit, bei auftretenden Symptomen wie Schwindel mittels eines externen Zubehörs selbst ein EKG aufzuzeichnen und zu speichern. Sämtliche auf diese Weise im Herzmonitor erfassten und gespeicherten Daten werden entweder kontinuierlich mittels drahtloser telemedizinischer Übertragung an den Arzt übertragen oder regelmäßig vom behandelnden Arzt in der Praxis ausgelesen. Dieser wertet die Daten aus, stellt eine Diagnose und kann eine individuell optimierte, leitliniengerechte Therapie einleiten.

    Heutzutage ist die Implantation oder das Einsetzen eines Herzmonitors ein minimalinvasiver Eingriff. Der Herzmonitor wird durch einen kleinen Schnitt unter die Haut oberhalb des Herzens eingesetzt.

  • Was ist ein Herzschrittmacher (HSM)?

    Gesunde Herzen bilden die elektrischen Impulse zur Erzeugung des Herzschlags im Sinusknoten, dem natürlichen Schrittmacher des Herzens. Die elektrischen Impulse aus dem Sinusknoten sorgen dafür, dass sich der Herzmuskel zusammenzieht und regelmäßig schlägt. Herzerkrankungen können den natürlichen Herzschlag stören und die Herzfrequenz dauerhaft herabsetzen (Bradykardie). Ursache der Bradykardie ist meist eine Fehlfunktion des natürlichen Taktgebers (Sinusknotensyndrom) oder eine blockierte Erregungsleitung (AV-Block). Bei einem AV-Block ist die elektrische Impulsüberleitung vom Vorhof in die Kammer gestört. Die vom Sinusknoten ausgesendeten Signale erreichen die Kammer daher zu spät oder gar nicht. In der Folge wird der Körper nur noch unzureichend mit Blut und Sauerstoff versorgt und die betroffenen Patienten fühlen sich häufig matt und geschwächt. Ein Herzschrittmacher kann Abhilfe schaffen und die Rhythmusstörung gezielt behandeln.

    Herzschrittmachersysteme werden über einen kleinen Hautschnitt unterhalb des Schlüsselbeins implantiert und setzen sich aus einer langlebigen Batterie, einem Miniaturcomputer sowie ein bis zwei dünnen isolierten Kabeln (Elektroden) zusammen, die den Schrittmacher mit dem Herzen verbinden. Über die Elektroden kann der Schrittmacher die Herzaktivität des Patienten rund um die Uhr überwachen und automatisch aktiviert werden, wenn der natürliche Herzschlag aussetzt oder aus dem Takt gerät. Auf diese Weise wird die Herzfunktion des Patienten optimal unterstützt und Schwindel- sowie Ohnmachtsanfälle werden effektiv vermieden.

    Abhängig von den therapeutischen Anforderungen des Patienten können Ein- oder Zweikammer-S chrittmacher implantiert werden. Die Begriffe beziehen sich auf die Eigenschaft des Herzschrittmachers, nur eine oder beide Kammern (Ventrikel) zu stimulieren und herzeigene Aktivitäten wahrzunehmen. Bei einem Zweikammersystem liegt gewöhnlich eine Elektrode im Vorhof, eine weitere in der Kammer. So kann die Aktivität beider Herzkammern synchronisiert und eine optimale Kontraktion des Herzmuskels ermöglicht werden.

  • Was ist ein CRT-Herzschrittmacher?

    Leidet ein Patient an einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz), ist das Zusammenspiel der Herzmuskeln gestört, die Pumpleistung des Herzens nimmt ab und pumpt zu wenig Blut in den Körper. In diesen Fällen kann eine kardiale Resynchronisationstherapie (Cardiac Resynchronization Therapy, CRT) durchgeführt werden, um die Bewegung der Muskeln zu resynchronisieren.

    Dazu werden nicht nur zwei Elektroden in die rechte Herzhälfte verlegt wie bei einem Zweikammer-Schrittmacher, sondern auch eine dritte Elektrode über ein Gefäß außen an die linke Herzkammer geführt. Kommt es zum ungleichmäßigen Zusammenziehen der Herzmuskeln, kann der CRT-Herzschrittmacher durch kleine elektrische Impulse die rechte und die linke Herzkammer im selben Rhythmus stimulieren und damit wieder in Einklang bringen.

  • Was ist eine CCM-Therapie?

    Bei der CCM-Therapie handelt es sich um die kardiale Kontraktilitätsmodulation. Diese Therapie wird vor allem bei Patienten mit einer mittleren bis schweren Herzinsuffizienz mit normaler QRS-Dauer (QRS-Komplex: Gruppe von Ausschlägen im EKG) eingesetzt, die trotz medikamentöser Therapie Symptome aufweisen. Zur Durchführung der Therapie wird ein implantierbares Gerät (ähnlich einem Herzschrittmacher oder ICD) minimalinvasiv im Brustbereich unterhalb des Schlüsselbeins eingesetzt. Die Therapie beruht auf der gezielten Abgabe von Impulsen an das Herz zur Steigerung der Pumpkraft, um die Kontraktilität des Herzens signifikant zu steigern und dadurch eine größere Belastbarkeit und Erhöhung der Lebensqualität beim Patienten zu erzielen.

  • Was ist ein Defibrillator (ICD)?

    Neben dem Herzinfarkt stellt der plötzliche Kreislaufstillstand infolge von Kammerflimmern die häufigste Todesursache für den plötzlichen Herztod dar. Seit den 1980er-Jahren gibt es implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren (kurz ICD ), welche die Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit lebensbedrohlichen Tachyarrhythmien oder einem erhöhten Risiko für diese deutlich verbessert haben.

    Der ICD übernimmt die lückenlose Überwachung der Herzaktivität der Patienten und ist in der Lage, Kammerarrhythmien selbständig durch die gezielte Abgabe von Stromimpulsen bis hin zum Elektroschock zu beenden. Nicht jede Tachykardie muss jedoch mit einem Schock behandelt werden. Im Gegenteil: Häufig reichen bereits schnelle, schwache und somit schmerzfreie Impulse aus, um das Herz davor zu bewahren, überhaupt ins Kammerflimmern zu geraten (Überstimulation bzw. antitachykardes Pacing (ATP). Zusätzlich kann der ICD Schrittmacherimpulse auslösen, um einen zu langsamen Herzschlag ggf. zu normalisieren (antibradykarde Stimulation).

    Defibrillatoren werden gewöhnlich links unterhalb des Schlüsselbeins unter der Haut im Brustkorb implantiert und über eine bis zwei Elektroden (dünne isolierte Drähte) mit dem Herzen verbunden.

    Um die Kammertachykardien beenden zu können, muss der ICD deutlich mehr Energie (Strom) abgeben können als ein Herzschrittmacher. Dies erfordert eine sehr viel höhere Batterieleistung, sodass die ICD-Batterie regulär den größten Raum des Aggregates einnimmt und je nach Beanspruchung bis ca. 10 Jahren hält. Neben der langlebigen Batterie und dem Kondensator als Energiespeicher zum Hochladen der Elektroschocks bildet ein Microcomputer das Herzstück eines ICD. Dieser ist zusammen mit den anderen Komponenten in ein Titangehäuse eingefasst, das in etwa die Größe einer Streichholzschachtel hat.

  • Was ist ein CRT-Defibrillator?

    Ein CRT-Defibrillator ist ein CRT-Herzschrittmacher mit einer Defibrillatorfunktion. Patienten mit einer schweren Herzschwäche haben unabhängig von der Grunderkrankung oft ein deutlich erhöhtes Risiko für lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen. In diesen Fällen kann bei geeigneten Patienten ein CRT-Defibrillator eingesetzt werden. Wie beim CRT-Herzschrittmacher werden rechte und linke Herzkammer sowie der rechte Vorhof mit Elektroden stimuliert. Kommt es zu einer starken Beschleunigung des Herzschlages und damit zu einem Kammerflimmern und der Bedrohung, einen plötzlichen Herztod zu erleiden, wird ein Elektroschock (Defibrillation) abgegeben und die lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung beendet.

  • Was ist Telemedizin?

    Telemedizin bezeichnet generell die Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen unter Überbrückung einer räumlichen Distanz zwischen dem Arzt und dem Patienten bzw. zwischen zwei oder mehreren einander konsultierenden Ärzten mittels Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Anwendungsgebiete der Telemedizin sind mittlerweile vielfältig. Sie reichen von der Telekonsultation, Telesprechstunden über die Telediagnostik und das Telemonitoring bis hin zur Teleoperation.

    Für Patienten mit Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren und Ereignisrekordern ist eine engmaschige Betreuung von besonderer Bedeutung, um die Funktionen des Implantats kontrollieren und auf Veränderungen ihres Gesundheitszustandes kurzfristig reagieren zu können.

    Das Implantat ist mit einem speziellen Sender ausgestattet. Über diesen werden die erfassten Vitalparameter sowie technische Daten zum Implantat und den implantierten Sonden vollkommen automatisiert übertragen. Die Daten stehen z. B. via Mobilfunknetz in einem Servicecenter mit geschütztem Zugriff dem behandelnden Arzt zur Analyse und Auswertung zur Verfügung. Die Übertragung der Daten erfolgt über einen telekardiologischen Transmitter. Auf dieser Grundlage ist eine kurzfristige Anpassung der individuellen Behandlung möglich, sodass der einzelne Patient bedarfsgerechter versorgt werden kann.

  • Welche Vorteile bietet die Telemedizin?

    Die Telemedizin bietet dem Arzt die Möglichkeit, wichtige diagnostische und implantatbezogene Daten seiner Patienten kontinuierlich einzusehen, ohne dass die Patienten dazu in die Klinik oder Praxis kommen müssen. Dadurch wird der Arzt frühzeitig über Abweichungen zu den Normwerten informiert und kann die Therapie, falls nötig, entsprechend anpassen. Wenn es der Gesundheitszustand des Patienten erlaubt, können durch den Einsatz der Telemedizin die Intervalle zwischen den Routinenachsorgen in der Praxis verlängert werden, wodurch für den Patienten unnötige Wegstrecken entfallen.

  • Was ist eine elektrophysiologische Untersuchung?

    Eine elektrophysiologische Untersuchung (EPU) ist eine spezielle Untersuchung bei Patienten mit Herzrhythmusstörungen. Dabei werden über die Leistenvene spezielle Katheter in das Herz vorgeschoben. Durch die Abgabe spezieller elektrischer Impulse können Herzrhythmusstörungen ausgelöst werden, um dann im Herzen ihren Entstehungs- und Verlaufsmechanismus zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bieten die Möglichkeit einen passenden Therapieplan zu erstellen.

  • Was ist eine elektrophysiologische Ablation?

    Bei einer Katheterablation verödet der Arzt schmerzfrei den Bereich des Herzgewebes, von dem die Herzrhythmusstörung ausgeht. Hierfür werden spezielle elektrophysiologische Ablationskatheter eingesetzt. Sie arbeiten meistens mit Hochfrequenzstrom oder Kälte (Kryoablation). Die EPU dient vorab der Lokalisierung der Rhythmusstörung. Liegen beispielsweise zusätzliche Leitungsbahnen im Herzen vor, die eine Art elektrischen „Kurzschluss“ verursachen, kann die Katheterablation diese Leitungsbahnen unterbrechen.

    Wenn der Mechanismus der Rhythmusstörung geklärt ist, kann mit dem Ablationskatheter eine kleine Vernarbung erzeugt werden, welche die elektrische Bahn der Herzrhythmusstörung dauerhaft unterbricht oder den Ursprung isoliert. Die Vernarbung ist so klein, dass sie für die eigentliche Herzfunktion bedeutungslos ist. Um zu prüfen, ob die Herzrhythmusstörung erfolgreich ausgeschaltet werden konnte, wird erneut versucht, diese zu induzieren. Dies geschieht mit Medikamenten und elektrischer Stimulation. Eine elektrophysiologische Ablation wird vor allem dann vorgenommen, wenn Medikamente die Herzrhythmusstörung nicht beseitigen können.

  • Was ist eine Elektrokardioversion?

    Unter der Kardioversion versteht man die Wiederherstellung des normalen Herzrhythmus (Sinusrhythmus) beim Auftreten von Herzrhythmusstörungen. Durch die Herzrhythmusstörungen kann es zu einer Beeinträchtigung der Pumpleistung des Herzens kommen, die dann zu Schwindel, Atemnot usw. führen kann. Durch die elektrische Kardioversion kann häufig der normale Sinusrhythmus wiederhergestellt werden.

    Bei der elektrischen Kardioversion werden die Herzmuskelzellen der Vorkammer durch Abgabe eines Stromstoßes synchronisiert. Die elektrische Kardioversion wird sowohl in Notfällen (Defibrillation) als auch als geplante Therapie (elektiv) durchgeführt. Mithilfe eines sogenannten externen Kardioverters beziehungsweise Defibrillators wird ein Stromimpuls an das Herz abgegeben. Dadurch sollen die Störungen bei der Erregungsleitung und damit das zu schnelle Schlagen des Herzens unterbrochen werden. Der Herzmuskel kann sich nun wieder geordnet zusammenziehen (Kontraktion) und der normale Rhythmus (Sinusrhythmus) ist wiederhergestellt.

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Fragen von Ärzten

Unsere Versorgungskonzepte umfassen eine Vielzahl von Leistungen. Hier finden Sie relevante Informationen rund um unsere Konzepte, Ihre Teilnahme und die Versorgung Ihrer Patienten.

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, wird unser FAQ-Bereich kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt. Melden Sie sich bei Fragen, Anregungen oder Wünschen gern bei uns.

Allgemein

  • Worin bestehen die Leistungen der MED Management?

    Die MED Management ist eine bundesweit tätige Dienstleistungs- und Managementgesellschaft mit Sitz in Berlin und engagiert sich seit 2009 aktiv im deutschen Gesundheitswesen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung im ambulanten Bereich zu ermöglichen, und fokussieren dabei aktuell auf den Bereich der Kardiologie. Wir kooperieren mit verschiedenen Krankenkassen, niedergelassenen Kardiologen, Neurologen, Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen und bieten verschiedene Versorgungskonzepte an.

  • Wie kann ich an den Verträgen teilnehmen und Ihre Leistungen in Anspruch nehmen?

    Um am BV-Vertrag oder am QS-Vertrag DOQUVIDE teilzunehmen, können Sie uns gern direkt kontaktieren oder das jeweilige Teilnahmeformular ausgefüllt an uns übersenden (klicken Sie HIER für BV-Vertrag und HIER für QS-Vertrag).

    Wir werden mit Ihnen gemeinsam den für Sie optimalen Ablauf entsprechend den Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes definieren und Ihnen die Verträge zur Unterschrift zukommen lassen.

BV-Vertrag mit der DAK, der IKK classic und der TK

  • Was bedeutet der Vertrag zur besonderen Versorgung (BV-Vertrag)?

    Verträge zur besonderen Versorgung sollen verschiedene Leistungssektoren miteinander vernetzen oder eine interdisziplinäre, fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung) ermöglichen. Darüber hinaus können diese Verträge - unter Beteiligung von Vertragsärzten oder ihren Gemeinschaften - besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge regeln. Im Rahmen der besonderen Versorgung können auch innovative Therapien aufgenommen werden, die noch nicht in der Regelversorgung abgebildet sind.

    Der deutschlandweite Vertrag zur besonderen Versorgung, den die MED Management mit der DAK‑Gesundheit und der IKK classic sowie der Techniker Krankenkasse* abgeschlossen hat, regelt die indikationsgerechte ambulante Versorgung von Versicherten mit kardiologischen und kardiochirurgischen Erkrankungen. Zweck des Vertrages ist die Versorgung von Patienten im Rahmen einer integrativen Zusammenarbeit zwischen kooperierenden niedergelassenen Vertragsärzten und/oder kooperierenden Krankenhäusern inkl. einer konsequenten Ausrichtung der Versorgung an medizinischen Leitlinien sowie einer Verbesserung der Strukturen, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch eine leitliniengerechte Behandlung.

    *Techniker Krankenkasse ab Juli 2024 nicht für Klinik- Neukunden.

    Ziel des Vertrages zur besonderen Versorgung ist es, nicht notwendige stationäre Leistungen zu vermeiden, den Patienten mehrtägige Krankenhausaufenthalte zu ersparen und eine schnelle Genesung in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Zusätzlich können den Patienten innovative Verfahren in der ambulanten Behandlung angeboten und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichergestellt werden.

    Somit kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden, falls die Erkrankung und der Zustand des Patienten eine ambulante Behandlung zulassen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sollte – wann immer möglich – zur Anwendung kommen und dabei die entsprechende Qualität sichergestellt sein.

    Den gesetzlichen Rahmen hierfür bildet der „Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“, der zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen wurde. Der Gesetzgeber lässt es dabei hinsichtlich der Gestaltung offen, ob die ambulant durchzuführenden Behandlungen ambulant im Krankenhaus oder voll ambulant im niedergelassenen Bereich erfolgen.

    Über den § 140a SGB V wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Verträge zur besonderen Versorgung abzuschließen und somit die ärztlichen Leistungen und die resultierende Vergütung separat zu vereinbaren. Im Rahmen des ambulanten Operierens sind im Vertrag die folgenden Leistungen integriert:

  • Welche Vorteile habe ich als Arzt bei der Teilnahme am BV-Vertrag?

    Die Behandlung der Patienten im BV-Vertrag erfolgt auf dem jeweils neuesten Stand der medizinischen und technischen Erkenntnisse und Entwicklungen. Das ermöglicht den Einsatz hochwertiger und innovativer Produkte und die Durchführung von ambulanten Eingriffen, die aktuell noch nicht in der Regelversorgung enthalten sind. Dadurch kann die Versorgungsqualität entsprechend erhöht werden. Qualitative Vorteile in der Patientenversorgung führen zu einem positiven Image und zu einer Erhöhung der Patientenzufriedenheit. Sie profitieren von einer extrabudgetären Vergütung im Rahmen des BV-Vertrages und von geringeren administrativen Aufwänden für das Abrechnungsmanagement, Kostenübernahmeanträge usw.

  • Welche Patienten können eingeschlossen werden?

    Eingeschlossen werden können alle Versicherten der DAK, der IKK classic und TK*,

    • für die eine im Vertrag enthaltene Indikation gestellt wurde,
    • für welche die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung gegeben sind und
    • die ihre Einwilligung in die Behandlung durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung sowie der Einverständniserklärung (bei der Erbringung telemedizinischer Leistungen) dokumentiert haben.

        Versicherte, die den Status der ,,Besonderen Personengruppe“ (Ziffer 4 oder 9) aufweisen, können an diesem Vertrag nicht teilnehmen.

        *Techniker Krankenkasse ab Juli 2024 nicht für Klinik- Neukunden

      • Welche Teilnahmeerklärungen müssen verwendet werden?

        Für die DAK-, IKK- und TK-Versicherten kann die jeweilige Teilnahmeerklärung inkl. Datenschutzerklärung ausgedruckt und verwendet werden.

      • Welche Voraussetzungen muss die teilnehmende medizinische Einrichtung erfüllen?

        Die teilnehmende Einrichtung muss mit der MED Management den BV-Vertrag rechtsgültig abgeschlossen haben. Der Einschluss von Patienten kann ab Vertragsunterzeichnung bzw. ab Vertragsgültigkeitsdatum vorgenommen werden.

        Es müssen die im Vertrag aufgeführten Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen erfüllt werden.

      • Kann ich an dem BV-Vertrag teilnehmen, wenn ich die Implantation nicht selbst erbringe?

        Im Rahmen des BV-Vertrages ist eine Aufteilung der definierten Leistungen nicht vorgesehen.

      • Welche Vergütungen erhält die teilnehmende medizinische Einrichtung für ihre Leistungen?

        Der Vertragspartner erhält für die im Rahmen des BV-Vertrages zu erbringenden ambulanten ärztlichen Leistungen ein Honorar. Dieses schließt sonstige Kosten und ggf. eine telekardiologische Versorgung ein. Mit dem Honorar sind alle Leistungen im Zusammenhang mit dem durchgeführten Eingriff inkl. Personalkosten abgegolten.

        Bei den Vergütungen aus dem BV-Vertrag handelt es sich um extrabudgetäre Vergütungen.

      • Welche Leistungsbestandteile sind in der Vergütung enthalten?


        Im Rahmen des Eingriffes sind folgende Leistungsbestandteile in der Vergütung enthalten:

        Ambulante Operation:

        • Leistung des Operateurs
        • Sonstige Sachkosten
        • Personalkosten
        • Raummiete inkl. Nebenkosten
        • Anästhesie

        Postoperative Nachsorge:

        • Beobachtung des Patienten
        • Kontrolle des Implantats

        Sollte der Patient mit einem telekardiologischen Transmitter ausgestattet worden sein, sind ebenfalls die Aufklärung des Patienten, die Ersteinstellungen und Funktionstests sowie die telekardiologischen Leistungen in der Vergütung enthalten.

        Die Beschaffung der sonstigen Verbrauchsmaterialien, Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel erfolgt über die behandelnde Einrichtung. Die Vergütung ist ebenfalls mit dem gezahlten Honorar abgegolten.

        Für den Vertragsärztebereich unterliegen die unter Sprechstundenbedarf eingesetzten Medizinprodukte weiterhin dem herkömmlichen Abrechnungsweg.

        Die im BV-Vertrag enthaltenen Leistungen dürfen nicht zusätzlich über EBM abgerechnet werden.

        Die Beschaffung und Abrechnung der im Vertrag gelisteten Produkte erfolgt über MED Management.

      • Welche Hersteller und Produkte sind im BV-Vertrag gelistet und dürfen eingesetzt werden?

        Im Rahmen des BV-Vertrages sind folgende Hersteller gelistet:

        • Abbott
        • BIOTRONIK
        • Boston Scientific
        • Medtronic
        • MicroPort
        • Impulse Dynamics

        Es dürfen ausschließlich gelistete Produkte eingesetzt werden.

      • Wer bestellt und liefert die gelisteten Produkte?

        Die teilnehmende medizinische Einrichtung bestellt das gelistete Implantat inkl. Elektroden bzw. Produkt direkt beim Hersteller mit dem Hinweis, dass das Implantat/Produkt im Rahmen des BV-Vertrages mit MED Management eingesetzt wird. Der Hersteller liefert das Implantat inkl. Elektroden bzw. das Produkt direkt an die medizinische Einrichtung.

      • Wer bestellt und liefert die sonstigen Produkte?

        Alle sonstigen Materialien werden von der teilnehmenden medizinischen Einrichtung direkt beschafft und mit dem jeweiligen Hersteller/Lieferanten direkt abgerechnet.

      • Für welche Patienten übernehmen die teilnehmenden Krankenkassen die Kosten für den telekardiologischen Transmitter* ?

        Die Kosten für den telekardiologischen Transmitter werden von den teilnehmenden Krankenkassen für alle Patienten mit einem Herzschrittmacher, ICD oder Ereignisrekorder ab NYHA-Klasse II übernommen. Bei NYHA-Klasse I ist eine separate schriftliche medizinische Begründung des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse über MED Management einzureichen. Für diese Patienten erfolgt hinsichtlich der Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung durch die jeweilige Krankenkasse.

        Patienten, die mit einem Ereignisrekorder versorgt worden sind, können mit einem telekardiologischen Transmitter versorgt werden. Auch hierbei ist für Patienten mit NYHA-Klasse I eine medizinische Begründung erforderlich.

        *nur IKK classic-Versicherte

      • Wie erhalte ich als neue teilnehmende medizinische Einrichtung die Informationen zur Abrechnung und die Abrechnungsunterlagen?

        Nach Unterzeichnung des Vertrages werden der teilnehmenden medizinischen Einrichtung alle relevanten Abrechnungsdokumente per E-Mail oder Post zugeschickt. Zusätzlich werden der Einrichtung die Zugangsdaten für den internen Bereich der MED Management Webseite übermittelt. Dort sind alle relevanten Informationen zu den Verträgen und zu den erforderlichen Abrechnungsdokumenten hinterlegt und können jederzeit heruntergeladen werden.

      • Welche Abrechnungsunterlagen müssen durch die teilnehmende medizinische Einrichtung eingereicht werden?

        Folgende Unterlagen sind für die Abrechnung der innerhalb des BV-Vertrages erbrachten ärztlichen Leistung an MED Management einzureichen:

        • vom Patienten unterschriebene Teilnahmeerklärung der jeweiligen Krankenkasse (einschl. Datenschutzmerkblatt)
        • Sachkosten- oder Prozedurenformular
        • Honorarrechnung

        Abrechnungsausschluss:

        Die im BV-Vertrag enthaltenen Leistungen und die im Rahmen des BV-Vertrages vergüteten Sachkosten dürfen nicht zusätzlich über EBM abgerechnet werden. Außerdem können Versicherte, die den Status der ,,Besonderen Personengruppe“ (Ziffer 4 oder 9) aufweisen, nicht an diesem Vertrag teilnehmen.

      Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE

      • Was bedeutet der Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE?

        DOQUVIDE ist eine wissenschaftliche Qualitätssicherungsmaßnahme der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke in Zusammenarbeit mit der MED Management GmbH. Zweck der Qualitätssicherungsmaßnahme ist die Erfassung und Auswertung von telemedizinisch gewonnenen Vitalparametern und abgeleiteten Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit den Diagnosen Bradykardie, Tachykardie und Herzinsuffizienz, die mit telemedizinischen Monitorgeräten ausgestattet sind und bei denen die indikationsgerechten Vitalparameter erfasst werden.

        Die Aufarbeitung der Behandlungsverläufe verbunden mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse soll ein weiterer Ansporn zur Optimierung der Behandlungsqualität und zur Bestätigung der Bedeutung der ambulanten Versorgung sein. Ziel ist es, den Patienten einen Zugang zur Versorgung mit telemedizinischen Systemen zu ermöglichen und den Nutzen der telemedizinischen Versorgung nachzuweisen. Telemedizin ist ein klarer Trend in der Krankenversorgung. Dadurch lässt sich die Versorgungsqualität der Patienten hervorragend dokumentieren und weiter erhöhen.

        Weiterhin bietet die Telemedizin die Möglichkeit einer vernetzten Patientenversorgung. Somit können optimierte Erreichbarkeiten realisiert und die Reaktionszeiten auf Veränderungen des Gesundheitszustandes deutlich beschleunigt werden. Eine vernetzte Patientenversorgung ist darüber hervorragend darstellbar. Die sektorenübergreifende Patientenversorgung ist dadurch systematisch durchführbar, was wiederum einen großen Vorteil bei der Versorgung des Patienten über den gesamten Therapie- und Behandlungspfad darstellt.

        Zur Dokumentation der Vertragsleistungen wird gemäß den Vorgaben des E-Health-Gesetzes eine elektronische Lösung („inSuite DOQUVIDE“) eingesetzt, die den Anforderungen an Qualitätssicherung, Transparenz und digitaler Standardisierung durch ein integriertes automatisches Dokumentenmanagement und ein umfassendes (Daten-)Sicherheitskonzept entspricht.

      • Welche Vorteile habe ich bei der Teilnahme an DOQUVIDE?

        Durch die Teilnahme an den Qualitätssicherungsmaßnahmen DOQUVIDE erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Patienten kontinuierlich telemedizinisch zu monitoren und Ihren Patienten eine ganzheitliche Patientenversorgung im ambulanten Bereich anzubieten. Sie profitieren von einer standardisierten und qualitätsgesicherten Dokumentation und spezifischen Auswertungen zur Optimierung der patientenindividuellen Behandlungsmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, zeitnah auf Veränderungen des Gesundheitszustandes Ihrer Patienten zu reagieren und entsprechend Therapieanpassungen vorzunehmen. Durch die Teilnahme an DOQUVIDE tragen Sie aktiv dazu bei, die Versorgungsqualität einer telemedizinischen Versorgung und den entsprechenden Nutzen nachzuweisen.

      • Welche Patienten können in den Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE eingeschlossen werden?

        Eingeschlossen werden können Versicherte aller Krankenkassen (außer IKK classic, da telemedizinische Versorgung im BV-Vertrag abgebildet ist)

        1. für die eine entsprechende Indikation gestellt wurde (bei ICD und CRT alle Patienten, die nicht in die Kategorie NYHA-Klasse II oder III und EF < 40% fallen),
        2. für welche die Voraussetzungen für eine ambulante Versorgung gegeben sind und
        3. die ihre Einwilligung in die Behandlung durch Unterzeichnung der Einverständniserklärung zur Teilnahme an der ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahme DOQUVIDE (von der Deutschen Stiftung für chronisch Kranke) und der Einverständniserklärung zur telemedizinischen Betreuung (vom behandelnden Arzt) dokumentiert haben.
      • Können Patienten in den Qualitätssicherungsvertrag eingeschlossen werden, denen stationär ein kardiales Aggregat implantiert wurde?

        Diese Patienten können leider nicht eingeschlossen werden. Die im Rahmen von DOQUVIDE definierten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind ausschließlich für Patienten definiert worden, die ambulant mit einem Implantat versorgt worden sind.

      • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich zusätzlich zu den DOQUVIDE-Leistungen die Implantation der Aggregate eigenständig durchführen möchte?

        Die teilnehmende Einrichtung bzw. der Arzt muss entweder zum ambulanten Operieren gemäß EBM Kapitel 31.2 und im Rahmen seiner fachärztlichen Zulassung zur Abrechnung der Gebührenordnungsziffern lt. EBM gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung berechtigt sein oder über eine Berechtigung bzw. eine Zulassung zum ambulanten Operieren gemäß § 115b SGB V verfügen.

      • Kann ich an dem Qualitätssicherungsvertrag teilnehmen, wenn ich nicht alle definierten Leistungen eigenständig erbringen kann?

        Eine Aufteilung der Leistungen auf verschiedene Leistungserbringer ist grundsätzlich möglich. Sie erhalten dazu gemeinsam mit einem anderen Leistungserbringer einen Vertrag, der eine entsprechende Teilbehandlung und eine Aufteilung der Vergütungen analog den zu erbringenden Leistungen im Rahmen von DOQUVIDE vorsieht.

      • Welche Voraussetzungen muss die teilnehmende medizinische Einrichtung für den Qualitätssicherungsvertrag erfüllen?

        Die teilnehmende Einrichtung muss mit MED Management den QS-Vertrag rechtsgültig abgeschlossen haben. Der Einschluss von Patienten kann ab Vertragsunterzeichnung bzw. ab Vertragsgültigkeitsdatum vorgenommen werden.

        Es müssen die im Vertrag aufgeführten Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen erfüllt werden.

        Zur Erbringung der telemedizinischen ärztlichen Leistungen muss ein Internetzugang zur Telemedizin-Plattform des jeweiligen Herstellers verfügbar sein (beim Hersteller zu beantragen) und ein gelistetes telemedizinfähiges Implantat eingesetzt werden.

        Zur Abwicklung der definierten Leistungen ist der Einsatz des elektronischen Systems „inSuite DOQUVIDE“ obligatorisch.

      • Welche Vergütungen erhält die teilnehmende Einrichtung für ihre Leistungen im Qualitätssicherungsvertrag?

        Die teilnehmende Einrichtung erhält für die im Rahmen des QS-Vertrages zu erbringenden ärztlichen Leistungen ein Honorar.

      • Wie werden die Implantation und die Nachsorgekontrollen abgerechnet?

        Die Leistung der Implantation, die regulären Nachsorgekontrollen vor Ort und die telemedizinische Funktionsanalyse sind nicht Gegenstand der vertraglichen Vergütung und werden gemäß den definierten Abrechnungsmodalitäten im EBM/GOÄ/AOP direkt mit den jeweiligen Kostenträgern abgerechnet.

      • Wie erfolgt die Sachkostenabrechnung der eingesetzten Produkte?

        Die Abrechnung der Sachkosten für Implantate erfolgt über die pro Bundesland festgelegten Abrechnungsprozesse im Rahmen der Regelversorgung, d. h. entweder über die KV, die Praxis, die Klinik oder die jeweilige Krankenkasse bzw. den Privatversicherten.


        Für die Abrechnung der Sachkosten für Implantate mit den Krankenkassen bzw. Privatversicherten kann der Vertragspartner eine gesonderte Abtretungsvereinbarung mit MED Management abschließen (gilt nicht für Kliniken), welche die MED Management berechtigt, die Sachkosten direkt mit der Krankenkasse oder dem Privatpatienten abzurechnen.

        Die Abrechnung bei GKV der Sachkosten für Defibrillatoren (außer 1-Kammer Neuimplantation ICD mit atrialer Detektion) erfolgt im Rahmen der Hybrid-DRG-Abrechnung.

      • Wann muss ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden?

        Bei einer geplanten ambulanten Implantation von Ereignisrekordern bei Versicherten aller Krankenkassen und Krankenversicherungen ist die Einholung einer Kostenübernahmebestätigung bei den Kostenträgern jeweils vor dem Eingriff obligatorisch (außer bei Einschluss eines IKK classic-Patienten in den BV-Vertrag gemäß Anforderungen im BV-Vertrag).
        Kliniken müssen die Regelungen des AOP-Kataloges berücksichtigen und ggf. auch für andere Leistungen Kostenübernahmeanträge stellen.

      • Wie rechne ich die sonstigen Sachkosten/Verbrauchsmaterialien ab?

        Die Abrechnung der sonstigen Sachkosten/Verbrauchsmaterialien erfolgt gemäß den festgelegten Abrechnungswegen im Rahmen der Regelversorgung.

      • Welche Hersteller und Produkte sind im Qualitätssicherungsvertrag gelistet und dürfen eingesetzt werden?

        Im Rahmen von DOQUVIDE sind aktuell die Hersteller BIOTRONIK, Boston Scientific und MicroPort* gelistet.

        Folgende Implantat-/Therapiebereiche sind im Rahmen der telekardiologischen Versorgung Leistungsbestandteil im QS-Vertrag:

        • Herzschrittmacher
        • CRT-Geräte
        • Implantierbare Defibrillatoren **
        • Ereignisrekorder

        Bei der Versorgung von teilnehmenden Patienten innerhalb der genannten Implantat-/Therapiebereiche des QS-Vertrages dürfen ausschließlich die gelisteten Produkte eingesetzt werden.

        *Bitte beachten Sie die Einschränkung für den Hersteller MircoPort. Dieser kann in Bayern und Baden Württemberg leider nicht verwendet werden.

        ** derzeit bei MicroPort nur für PKV möglich

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