Neue Vereinbarungen zur Telekardiologie
Neue Vereinbarungen zur Telekardiologie
Die Techniker Krankenkasse hat ihr Leistungsspektrum im Rahmen des IV Kooperationsvertrages um den Bereich der Telekardiologie erweitert. Ab sofort können für ausgewählte Herzschrittmacher und Defibrillatoren der Firmen BIOTRONIK und Medtronic bei entsprechender Indikation die telekardiologischen Übertragungsgeräte eingesetzt werden.
Mit der DAK Gesundheit konnte eine Ausweitung der Nutzung der Telekardiologie bei entsprechender Indikation auf ausgewählte Herzschrittmacher und Defibrillatoren der Firma Medtronic vereinbart werden.
Die beiden Vereinbarungen sind ein entscheidender Schritt zur Ausweitung der Nutzung zukunftsweisender Technologien im Rahmen innovativer Versorgungsmodelle im Bereich der Kardiologie.
- Techniker Krankenkasse - Erweiterung des Leistungskataloges um die Leistungsprozedur EPU
- BV-Vertrag - Kooperationsvertrag zur besonderen kardiologischen Versorgung: IKK classic ab sofort mit dabei
- DGK Herztage 2019
- MicroPort neuer Partner Qualitätssicherungsvertrag DOQUVIDE
- Petition zur Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für eine sichere und umfassende Gesundheitsversorgung