Erstattung der Kostenpauschale für telekardiologische Transmitter über EBM ab 01.07.2025
Ab dem 01.07.2025 ist die Kostenpauschale für den telekardiologischen Transmitter einmalig pro Krankheitsfall über den EBM (GOP 40909) erstattungsfähig. Dies gilt für CRT- und ICD-Patient:innen im Zusammenhang mit den Leistungen nach den GOP 04414, 04416, 13574, 13576 (Telemedizinische Funktionsanalysen) oder 13584 (Telemonitoring bei Herzinsuffizienz). Die Abrechnung kann durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt für bis zu drei Jahre je Patient:in erfolgen.
Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt durch MED Management zum Beginn des Folgequartals für die im laufenden Quartal im Rahmen des Qualitätssicherungsvertrages DOQUVIDE angefallenen Kostenpauschalen für die telekardiologischen Transmitter.
Die folgenden Abrechnungsprozesse für Sachkosten der telemedizinischen Leistungen/Transmitter bleiben von dieser Änderung unberührt und erfolgen unverändert mit allen gewohnten Dokumenten und Prozessen:
- privat-versicherte Patienten innerhalb DOQUVIDE
- gesetzlich-versicherte Patienten mit 1- und 2-Kammer HSM innerhalb DOQUVIDE
- gesetzlich-versicherte Patienten mit Ereignisrekorder
- DAK-, TK- und IKK classic-Versicherte innerhalb des BV-Vertrages
- Interview - „Pflege muss grundsätzlich neugedacht werden.“
- Neues Angebot ab 2026: Abrechnung von Hybrid-DRGs über MED Management
- 15. Bundeskongress der DGIV - Große Erwartungen für die Integrierte Versorgung?
- BV Kooperationsvertrag – Erweiterung des Leistungskataloges
- Frühwarnsystem für Herzpatienten für Versicherte der DAK