Beitritt der Techniker Krankenkasse zum IV Vertrag
Die MED Management hat gemeinsam mit der DAK Gesundheit eine weitere Krankenkasse zum IV Vertrag gewinnen können: Die Techniker Krankenkasse ist zum 01. Juni 2014 dem bestehenden DAK IV Vertrag beigetreten.
Das Leistungsspektrum für TK-Versicherte umfasst künftig die ambulante Implantation von Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie rechtsseitige Ablationen. Bisher besteht keine Einschlussmöglichkeit für Ereignisrekorder oder telemedizinsche Heimeinheiten, auch EPU bleiben vorerst ausgeschlossen.
Neu für bestehende Kunden der MED Managment wird der Einschluss von TK Versicherten in den IV Vertrag, statt bisher wie gewohnt in den DOQUVIDE Vertrag. Hier ist eine parallele Abrechnung - wie auch bei anderen Krankenkassen - nicht möglich.
Weitere Beiträge
- BGH-Beschluss: Niedergelassene Ärzte sind keine Amtsträger noch Beauftragte der Kassen
- Perspektiven der ambulanten Implantationen von ICDs, CRTs und Ereignisrekordern
- Aktualisierung des EBM-Katalogs zum 1. Januar 2023
- BV-Vertrag Techniker Krankenkasse – Nachsorgen für Ereignisrekorder ab 1. Juli 2021 abrechenbar
- Interview - „Pflege muss grundsätzlich neugedacht werden.“