Neue Abrechnungsziffern für Funktionsanalysen bei Herzschrittmacher- und ICD-Patienten

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Neue Abrechnungsziffern für Funktionsanalysen bei Herzschrittmacher- und ICD-Patienten

Seit dem 01.01.2017 wird eine Differenzierung der Vergütungen für die konventionellen und telemedizinischen Funktionsanalysen von Herzschrittmachern, implantierbaren Defibrillatoren und implantierten CRT-Systemen vorgenommen.

 

Die Aktualisierung der Qualitätssicherungsvereinbarung für die Herzschrittmacher und die Einführung einer Qualitätssicherungsvereinbarung für die implantierbaren Defibrillatoren und implantierten CRT-Systeme wird weiter verschoben. Die Übergangsregelung wird bis zum 31.12.2017 fortgeführt.

 

Die Änderungen der Abrechnungsziffern im Überblick:

EBM-Ziffer bis 30.09.2017

Leistung
bis
30.09.2017

Vergütung bis  30.09.2017

EBM-Ziffer ab 01.10.2017

Leistung
ab
01.10.2017

Vergütung   ab  01.10.2017

13552

Funktionsanalyse eines HSM/ICD/CRT
mit Arzt-Patienten- Kontakt

279 Punkte 29,38 Euro

13571

Funktionsanalyse eines HSM
mit Arzt-Patienten- Kontakt

189 Punkte 19,90 Euro

 

 

 

13573

Funktionsanalyse eines ICD
mit Arzt-Patienten- Kontakt

350 Punkte 36,86 Euro

 

 

 

13575

Funktionsanalyse eines CRT
mit Arzt-Patienten- Kontakt

431 Punkte 45,38 Euro

 

EBM-Ziffer bis 30.09.2017

Leistung
bis
30.09.2017

Vergütung bis  30.09.2017

EBM-Ziffer ab 01.10.2017

Leistung
ab
01.10.2017

Vergütung   ab
01.10.2017

13554

Telemedizinische Funktionsanalyse eines ICD/CRT  mit  Arzt-Patienten-   Kontakt

279 Punkte 29,38 Euro

13574

Telemedizinische Funktionsanalyse eines ICD
mit Arzt-Patienten- Kontakt

350 Punkte 36,86 Euro

 

 

 

13576

Telemedizinische Funktionsanalyse eines CRT
mit Arzt-Patienten- Kontakt

431 Punkte 45,38 Euro

 

Für die Abrechnung der Leistungen gelten folgende Voraussetzungen:

 

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, sind die Telemedizinische Funktionsanalysen und Funktionsanalysen mit Arzt-Patienten-Kontakt in Summe 5 Mal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

 

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